Skip to content
Zum Verkauf

Ferienhaus Holdern Unterwasser

Wohn- und Ferienhaus mit Blick auf den Alpstein

Bildergalerie

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Lage

Wunderbare Lage mit Blick ins Tal und auf den Alpstein

3D Rundgang

Twitter

Mit dem Laden des Tweets akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Twitter.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Eckdaten Haus

Wohn- und Ferienhaus oberhalb Unterwasser, mit Blick auf Säntis und den Alpstein

Lage:
Holderen 1920, 9657 Unterwasser

Grundstückfläche: 
543m²

Wohnfläche:  
ca. 155m²

Geodaten Geoportal Link: Geoportal

1969

Die Bausubstanz ist in gutem Zustand, beim Innenausbau besteht Erneuerungsbedarf. Eine Renovation des Innenausbaus, der Küche und Nasszellen, der Böden und Wände nach eigenem Geschmack bietet sich an. Des Weiteren könnte eine Erneuerung der Fenster oder der Fassade im Sinne einer optischen Aufwertung in Betracht gezogen werden. Dringender Handlungsbedarf bezüglich Fenster und Fassade besteht nicht.

Ein Anbau mit Garage müsste gemäss gängiger Bewilligungspraxis ausserhalb der Bauzone, ihm Rahmen der zeitgemässen Wohnnutzung möglich sein. Ausserhalb Bauzone besteht bei Objekten welche seit 1972 nicht erweitert wurden, gemäss gängiger Bewilligungspraxis, die Chance auf eine Erweiterung des Wohnraums, im Optimalfall von bis zu 30%. Dieses Potential wurde hier noch nicht genutzt. Vorabklärungen beim kant. Amt für Raumentwicklung AREG sind am Laufen. Im positiven Fall könnte allenfalls sogar eine Erweiterung der Küche auf einem Garagenanbau oder eine Gaube im OG in Betracht gezogen werden. Sämtliche Baugesuche «ausserhalb Bauzone» müssen in Absprache mit dem Amt für Raumentwicklung erarbeitet werden und unterliegen einer individuellen Prüfung und Bewilligung.

Gerne stehen wir Ihnen für Planung, Bewilligung und Umsetzung Ihrer Wünsche und Ideen zur Verfügung.

2 Aussenparkplätze

Bei Interesse an dieser Liegenschaft melden Sie Sich bitte unter office@bavag.ch, gerne werden wir Sie dann über weitere Schritte und Termine informieren.
 
Angebote: Interessenbekundungen und Angebote müssen durch Vorlegen der Finanzierungsbestätigung einer Schweizer Bank bekräftigt werden. Eine öffentliche Beurkundung der Kaufabsichtserklärung im Sinne eines Vor- resp. Reservationsvertrages sowie allfällige Reservations- oder Anzahlungen erfolgen nur
auf Absprache. Ohne öffentliche Beurkundung eines Reservationsvertrages wird die Zahlung bei Rücktritt von der Kaufabsichtserklärung an den Interessenten
rückvergütet, abzgl. belegbarer, spezifisch angefallener Aufwände und Spesen der BAVAG AG, zuzgl. MwSt.

Für weitere Fragen

BAVAG AG
Bäderstr.4
9650 Nesslau

Tel. +41 71 552 33 00
office@bavag.ch